AGB´s Tiroler Hüpfburgverleih
Ortner Matthias 6263 Fügen Hilebrandweg 20

Die Fa. Tiroler Hüpfburgverleih, Fügen- im Folgenden als Vermieter bezeichnet – stellt dem
Vertragspartner – im Folgenden als Mieter bezeichnet – eine Hüpfburg zur Verfügung, und zwar
zu den nachstehenden Bedingungen:

1.
Jegliche Leistungen und Angebote beziehen sich nur aus diesen AGB. Diese AGBs ist die
Rahmenbedingung zwischen den Vertragspartner.

                                                                                                                 2.   Der Mietvertrag                                                                                                           
Ein Angebot eines Kunden bedarf es einer Auftragsbestätigung. Wird an uns eine Anfrage
gestellt so ist der Vermieter einer Frist von max. 14 Tage einzuräumen ab Angebots eingang.
Und sind ohne Transport und Zubehör sowie Auf- Ab bau zu verstehen.
Sollte das Mietgerät nicht bis am Folgetag 08:30 nicht wieder zurückgebracht werden wird
dieser Tag als Miete an den Kunden weiterverrechnet.

3. Der Vertragsabschluss- Rücktritt
Der Vertragsabschluss setzt sich wie folgt zusammen:
Nach der Anfrage an Uns wird ein Angebot erstellt und wird dann anschließend nach
Rücksprache in eine Auftragsbestätigung umgewandelt.
Ab Auftragsbestätigung tritt die Vertragsabschluss- Rücktritt Frist ein.
Der Mietvertrag kann bis 14 Tage vor Miet Termin kostenlos storniert werden
Bis 7 Tage vor Miet Termin sind 25% des vereinbarten Mietpreises als Storno zu entrichten.
Bis 3 Tage vor Miet Termin sind 50% des vereinbarten Mietpreises als Storno zu entrichten.
                                                   Bis 1 tag vor Miet Termin sind 75% des vereinbarten Mietpreises als Storno zu entrichten.                                                               Bei schlecht Wetter kann jeder Auftrag kostenlos Storniert werden.  

4. Die 4 Mietarten
Mietart 1 Der Selbermacher
Bei dieser Mietart wird die Hüpfburg vom Mieter Selbst abgeholt aufgebaut betreut gereinigt
abgebaut und wieder zurückgebracht. Bei dieser Mietart wird jedoch keine Haftung
übernommen. Der Mieter ist selbst für Schäden an der Hüpfburg und eventuell an Gebäuden
verantwortlich. Und Benützer selbst haftbar. Ebenso wird das verwenden einer Fallschutzmatte
auf Asphalt und Beton empfohlen da sonst der Mieter haftet und nicht der Vermieter. Diese
Fallschutzmatten werden falls erforderlich mit 25€ verrechnet.
Mietart 2 Der Transportservice
Der Vermieter macht den Antransport sowie den Rücktransport. Der Mieter ist bei dieser
Art für den auf und Abbau selbst verantwortlich. Und der Mieter ist selbst für Schäden an der
Hüpfburg und eventuell an Gebäuden verantwortlich. Und Benützer selbst haftbar. Ebenso wird
das verwenden einer Fallschutzmatte auf Asphalt und Beton empfohlen da sonst der Mieter
haftet und nicht der Vermieter. Diese Fallschutzmatten werden falls erforderlich mit 25€
verrechnet. Dem Mieter werden 1,50€/km in Rechnung gestellt.
Mietart 3 An-Abtransport und Auf-Abbau
Der Vermieter macht den Antransport und den ordnungsgemäßen Aufbau laut Vorgaben der
EN-Norm. Anschließend werden noch Fotos als Beweissicherung für Schäden und Unfälle
gemacht und gespeichert. Der Mieter wird anschließend über die Haftung und Benutzung der
Hüpfburg unterwiesen und die Hüpfburg wird anschließend übergeben. Nach Beendigung der
Veranstaltung wird die Hüpfburg auf Schäden und Verschmutzungen geprüft und gegebenen
falls gereinigt. Für die Reinigung werden pro Mann und Stunde 30€ berechnet. Und
anschließend wieder abgebaut und abtransportiert. Für den Transport durch den Vermieter
werden 1,50€/km in Rechnung gestellt. Ebenso wird das verwenden einer Fallschutzmatte auf
Asphalt und Beton empfohlen da sonst der Mieter haftet und nicht der Vermieter. Diese
Fallschutzmatten werden falls erforderlich mit 25€ verrechnet.
Mietart 4 Die sorglose Miete Alles aus einer Hand
Der Vermieter macht den Antransport und den ordnungsgemäßen Aufbau laut Vorgaben der
EN-Norm. Anschließend werden noch Fotos als Beweissicherung für Schäden und Unfälle
gemacht und gespeichert. Und übernimmt die Betreuung während der Veranstaltung. Wobei für
die Betreuung der Hüpfburg ein Betrag von 25,00/stunde verrechnet werden. Nach Beendigung
der Veranstaltung wird die Hüpfburg auf Schäden und Verschmutzungen geprüft und
gegebenen falls gereinigt. Für die Reinigung werden pro Mann und Stunde 20€ berechnet. Und
anschließend wieder abgebaut und abtransportiert. Für den Transport durch den Vermieter
werden 1,50€/km in Rechnung gestellt. Diese
Fallschutzmatten werden falls erforderlich mit 25€ verrechnet.

5. Die Rabatte
Sollten Sie eine Veranstaltung haben, die über mehrere Tage andauert gebe Ich ab dem 2
Mittag einen Rabatt von 10% pro Tag. Da sind aber die Personal, Auf und Abbau und sonstige
Kosten ausgeschlossen. Bei einer Auftragsbestätigung mit mindestens 3 Monate Vorlaufszeit
gewähren wie ein Frühbucherrabat von 12,5%. Da sind aber die Personal, Auf und Abbau sowie
sonstige Kosten ausgeschlossen. Skonto wird nur akzeptiert, sofern das im Angebot
berücksichtigt wurde. 

6. Die Versicherung
Bei den angegebenen Preisen ist die Haftpflicht-Versicherung inkludiert- Jedoch nur für Schäden
die durch eine schadhafte Hüpfburg meiner seits verursacht werden.
Für Personenschäden, die auf Grund von der mangelnden Aufsichtspflicht des
Aufsichtspersonals oder der Eltern zurückzuführen sind wird keine Haftung übernommen.

7. Der Hüpfburg Platz
Er sollte so eben wie möglich sein. Es wird an Hängen oder nicht ordnungsgemäße Plätze vom
Vermieter nicht aufgebaut und auch keine Haftung übernommen.  Ebenso wird das verwenden einer Fallschutzmatte auf Asphalt und Beton
empfohlen da sonst der Mieter haftet und nicht der Vermieter. Diese Fallschutzmatten werden
falls erforderlich mit 25€ verrechnet.

8. Schäden
Sollte es bei Mietart 1″Der Selbermacher“ ab dem aufladen und bis zur Rückgabe zu Schäden
kommen werden diese an den Mieter verrechnet.
Sollte es im Betrieb zu Schäden kommen sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Werden Schäden von 3. verursacht werden diese Kosten dem Verursacher weiter verrechnet.
(Stöckelschuhe, scharfe Gegenstände, Gläser und dergleichen)

9. Der Transport und Anhänger
Der Transport wird immer  mit 1,50€pro km abgerechnet. 
10. Sonderreinigung und Sonder Reparaturen
Für die Sonder Reinigung werden pro Mann und Stunde 30€ berechnet. Darin ist enthalten:
Nochmaliger Auf und Abbau und die komplette Reinigung. Sollten noch Reparaturen
erforderlich sein die nicht gemeldet wurden werden diese durchgeführt und an den Mieter
weiter verrechnet.

11. Datenschutz
Ihre Daten werden ab der Erstellung eines Angebotes gespeichert. Sowie die Fotos die zur
beweis Sicherung gespeichert werden. Ihre daten werden streng vertraulich behandelt
und nicht an dritte weitergegeben. Und nach einer Frist gegebenen falls gelöscht.
Kontakt
Tiroler Hüpfburgverleih
Inh. Ortner Matthias
Hilebrandweg 20
A-6263 Fügen Tirol
+43(0)664 45 43 021
e-mail: o.matthias@tiroler-huepfburgverleih.at
www.tiroler-huepfburgverleih.at